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Im Internet haben Sie uns schon gefunden. Das ist schön. Und damit Sie uns auch persönlich besuchen können, bekommen Sie hier eine Anfahrtsskizze mit Wegbeschreibung.

Anfahrt Wagner Helmer und Partner Senden


Wagner Helmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Hauptstr. 18
89250 Senden

Postfach 12 29
89241 Senden
Telefon 07307 9021-0
Telefax 07307 9021-25
wagner.helmer@die-wp.de


Impressum:

Wagner Helmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft

Partner:
Jens Gassner, Josef Helmer, Roland Karcher,
Dr. Rüdiger Frieß

Hauptstr. 18
89250 Senden

Telefon 07307 9021-0
Telefax 07307 9021-25
wagner.helmer@die-wp.de

Registergericht: Amtsgericht Memmingen PR 40
UST-IdNr: DE263009296

Haftungshinweise:
Helmer und Partner übernimmt keinerlei Gewähr für Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargebotenen Informationen. Für ideelle oder materielle Schäden, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, übernimmt die Partnerschaft Helmer und Partner keine Haftung, sofern der Partnerschaft Helmer und Partner kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.

Weitere Angaben gemäß § 6 Teledienstgesetz:
Die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer“ wurde in Deutschland verliehen. Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind – soweit sie die Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer tragen – Mitglieder der folgenden Wirtschaftsprüferkammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:

Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon 030 726161-0
Telefax 030 726161-212
Internet: www.wpk.de

Die berufsrechtlichen Regelungen können unter www.wpk.de/rechtsvorschriften eingesehen werden.

Die in der Partnerschaft tätigen Partner und Mitarbeiter sind – soweit sie die Berufsbezeichnung Steuerberater tragen – Mitglieder der folgenden Steuerberaterkammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:

Steuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
Telefon 089 157902-0
Telefax 089 157902-19
Internet: www.steuerberaterkammer-muenchen.de

Die berufsrechtlichen Regelungen können unter www.steuerberaterkammer-muenchen.de eingesehen werden. Die Partnerschaft unterhält bei der Nassau Versicherungen, Niederlassung Deutschland der Nassau Verzekering Maatschappij N.V., Rotterdam, NL, 50670 Köln, eine Berufshaftpflichtversicherung.

Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt:

  1. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche

    1. mit Auslandsbezug, soweit die Bestimmungen zum Versicherungsschutz mit Auslandsbezug in den Besonderen Bedingungen nichts anderes regeln (Teil 2 BBR-A, Teil 3 BBR-S und Teil 4 BBR-W);
    2. soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;
    3. wegen Schäden durch Veruntreuung entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen (Teil 2 BBR-A, Teil 3 BBR-S und Teil 4 BBR-W);
    4. aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Personals als Leiter, Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratsmitglied von Firmen, Unternehmungen, Vereinen, Verbänden. Dies gilt auch im Rahmen der mitversicherten Tätigkeiten. Ist der Versicherungsnehmer als Berufsträgergesellschaft anerkannt, gilt dies entsprechend für die Berufsträgergesellschaft und die dort tätigen Personen gemäß Ziffer 7.1.1;
    5. wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Der Versicherungsnehmer behält, wenn dieser Ausschlussgrund nicht in seiner Person und auch nicht in der Person eines Sozius vorliegt - unbeschadet der Bestimmungen der Ziffer 7.3.2 - den Anspruch auf Versicherungsschutz. Ziffer 1.2 bleibt unberührt.

      Werden gegen den Versicherungsnehmer Vorwürfe wegen wissentlicher Pflichtverletzung erhoben, welche strittig sind, besteht in Erweiterung der Ziffer 3.4.4. Abwehrschutz. Bei rechtskräftiger Feststellung einer wissentlichen Pflichtverletzung sind die vom Versicherer vorgeleisteten Prozess- und Abwehrkosten zurückzuerstatten.
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